Wenn Opfer zu Tätern gemacht werden
von Rechtsanwalt Stefan Weidner, Stuttgart, für Ausgabe 79, September 2008
Über den Autor
Rechtsanwalt Stefan Weidner schreibt seit vielen Jahren über rechtliche Aspekte für Schwule und Lesben im Schwulst. In seiner Stuttgarter Kanzlei bietet er Rechtsberatung und Vertretung in allen Rechtsgebieten.
Mehr Infos∞
Die Gewalt gegen Schwule, Lesben und Transsexuelle nimmt in Deutschland wieder spürbar zu. In den schwulen Zentren Berlin und Köln werden immer mehr gewaltsame Überfälle auf Schwule registriert. Schwule Männer in Deutschland sind häufiger Opfer von Gewalt als bislang angenommen. Das ist nicht nur eine subjektive Beobachtung, sondern das Ergebnis einer Befragung von schwulen und bisexuellen Jugendlichen und Erwachsenen zu Gewalterfahrungen, die neulich in Berlin vorgestellt wurde. Demnach wurde ein Drittel der Befragten bereits Opfer von Gewalt, dreimal so viele wie bisher angenommen. Davon seien rund 55 Prozent bereits wegen ihres Schwulseins belästigt, beleidigt, bedrängt oder genötigt worden. Über zwölf Prozent wurden den Angaben nach tätlich angegriffen und erlitten Körperverletzungen. Man geht davon aus, dass nur 20 Prozent der Betroffenen diese Vorfälle auch der Polizei gemeldet haben. Nach Angaben der Betroffenen werden die Opfer von der Polizei oft nicht ernst genommen. Und hier ist eines der ganz großen Probleme für die Opfer solcher homosexuellenfeindlichen Übergriffe.
Nicht selten kommt es vor, dass den Opfern seitens der Polizei kein Glauben geschenkt wird, der Vorfall verharmlost oder der Sachverhalt seitens der Polizei verdreht wird. Plötzlich wird aus dem Opfer selbst ein Täter, der "es ja provoziert hat" oder der "es selbst gewollt hat". Oder die natürliche Verteidigung des Opfers wird in eine strafbare Handlung uminterpretiert. Im schlimmsten Fall wird aus einer Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Vergewaltigung ein Verfahren gegen das Opfer selbst, indem dem Betroffenen das Vortäuschen einer Straftat oder eine Verleumdung unterstellt wird.
Der Grund hierfür ist, dass die Betroffenen bei der Polizei und den Behörden, trotz mancher Aufklärungsarbeit in den letzten Jahren, oftmals auf eine Wand der Unverständnis und Ignoranz von schwulen und lesbischen Lebenszusammenhängen treffen. Oft mischt sich dies auch mit latent vorhandenen homophoben Vorurteilen. Bei Körperverletzung wird oft der schwulen- oder lesbenfeindliche Zusammenhang bestritten und bei sexuellen Übergriffen wird den Opfern zum Teil unterstellt, durch ihr eigenes Verhalten als Schwuler die Reaktion des heterosexuellen Angreifers selbst provoziert zu haben. Und dann Fallen in einer Vernehmung eines Vergewaltigungsopfer so Sätze wie "wenn er es nicht gewollt hätte, hätte er bei einer oralen Vergewaltigung einfach den Mund zugemacht". Die Opfer entsprechender Straftaten werden bei solchen Reaktionen ein zweites Mal zum Opfer. Für die Opfer, die den Mut aufgebracht haben, einen solch erniedrigenden Vorfall wie eine Vergewaltigung anzuzeigen, wird durch solch eine Reaktion nochmals eine weitere schwerwiegende Demütigung hinzugefügt.
Und es ist dann nicht verwunderlich, wenn die Betroffenen sich anschließend vornehmen, nie mehr freiwillig zur Polizei zu gehen.
Besonders problematisch wird es im Umgang mit der Polizei auch, wenn der Grenzbereich zur Prostitution betroffen ist, wenn der Betroffene z.B. Opfer eines Beischlafdiebstahls wurde oder der Betroffene beim Aufenthalt in Parks, öffentlichen Toilettenanlagen oder bekannten Cruising-Gebieten Opfer eines Überfalls auf seine Person wurde.
Doch was kann dagegen getan werden?
Wichtig ist zunächst, dass jeder der Opfer eines schwulen- oder lesbenfeindlichen Übergriffes wird, sich vor einer Anzeige und vor einer Aussage bei der Polizei umgehend und umfassend von einem Fachmann oder Fachfrau beraten lässt. Dass er oder sie das Erlebte bespricht und gemeinsam überlegt wird, ob und welche Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden.
Da oft eine sehr zeitnahe Unterstützung und Beratung notwendig ist, wäre ein schwules Überfalltelefon sehr hilfreich. Leider wird ein solches nur in sehr wenigen Großstädten in Deutschland angeboten.
Denn der im Umgang mit der Polizei und Behörden Ungeübte kann leider in seinen ersten Aussagen und in der Art und Weise seines Vorbringens bereits sehr viel falsch machen und damit schon den Auslöser setzten, dass seine Angaben von der Polizei nicht ernst genommen werden, den Angaben kein Glauben geschenkt wird oder im schlimmsten Fall das Verfahren sich gegen das Opfer selbst wendet.
Hilfreich kann hierbei auch sein, dass es bei manchen Polizeidienststellen spezielle Ansprechpartner der
VeLsPol (Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter) gibt, die selbst Einblick in schwule und lesbische Zusammenhänge haben. Doch zum Einen gibt es diese Ansprechpartner nicht überall und zum Anderen ist für eine Aufnahme des Vorfalles und dessen Bearbeitung das örtliche zuständige Polizeirevier oder die Fachdienststelle der Kriminalpolizei zuständig.
Wichtig ist daher, sich zuerst beraten zu lassen und dann zur Polizei zu gehen und nicht umgekehrt!
Gewalt gegen Schwule, Lesben und Transsexuelle kann nicht hingenommen und toleriert werden.
Das Verschweigen und das Nichtanzeigen führt nämlich dazu, dass die Täter sich gestärkt fühlen und die Gewalt gegen Schwule und Lesben weiter zunimmt.
SchwulstRecht
Keine Kommentare vorhanden. [Kommentar hinzufügen]